In vielen Kulturen auf der ganzen Welt gelten Insekten als Nahrungsmittel – nicht so in der Schweiz. Im Schweizer Lebensmittelrecht (LGV) sind Insekten bisher nicht als Lebensmittel definiert. Wer Insekten zu Lebensmittelzwecken vermarkten möchte, benötigt eine Bewilligung des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Nur der Eigengebrauch fällt nicht unter die Lebensmittelgesetzgebung.
Insekten als Nahrungsmittel weisen im Vergleich zu Säugetieren und Vögeln folgende Vorteile auf:
- Das Risiko zoonotischer Infektionen durch Krankheiten ist geringer.
- Der ökologische Fussabdruck der Insekten ist kleiner.
- Sie enthalten doppelt so viel Protein wie Fleisch oder Fisch.
- Insekten sind einfach zu züchten.
- Sie sind reich an ungesättigten Fettsäuren, Vitaminen und Mineralien.
Ob Insekten den Geschmack der westlichen Menschen treffen, bleibt abzuwarten. Wir sind gespannt und wünschen jetzt schon mal guten Appetit!