Obligatorische Krankenpflege­versicherung OKP

Obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP

Deckt die gesetzlich anerkannten Kosten für die ambulante Behandlung beim zugelassenen ­Leistungserbringer und der Aufenthalt auf der Allgemeinen Abteilung eines Vertragsspitals ­Liechtensteins.

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