Obligatorische Krankengeldversicherung OKG
Jeder über 15jährige Arbeitnehmer, der bei einem Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein tätig ist, muss durch seinen Arbeitgeber obligatorisch gegen Lohnausfall versichert werden. Wir bieten auch diesen Versicherungsschutz:
- Versicherungsdeckung 80% des bis anhin bezogenen AHV-pflichtigen Lohnes / vers. Verdienst
- Wartefrist 2 Tage bzw. bei längerer Lohnfortzahlung des Arbeitgebers entsprechend länger
- Höchst versicherbarer Lohn Fr. 148'200.00
- Arbeitstätigkeit mindestens 8 Stunden pro Woche und länger als 3 Monate
wichtig: Lohnsummendeklaration Lohndaten 2026
Bei der Lohnsummendeklaration für die Krankengeld-Versicherung müssen die Beiträge der AHV-IV-FAK für Mutterschafts- und Elterngeld nicht in die Lohnsumme integriert werden.
Auf das von der AHV-IV-FAK bezahlte Mutterschafts- und Elterngeld werden keine AHV-IV-FAK und ALV-Beiträge erhoben, somit sind diese Einkommen nicht der AHV-Lohnsumme anzurechnen.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
