Kombinierte Spitalzusatz­versicherung

Kombinierte Spitalzusatzversicherung

Volle Kostenübernahme für die durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht gedeckten Aufenthalts- und Behandlungskosten in anerkannten Heilanstalten:

  • Allgemeine Abteilung (P3), Halbprivate Abteilung (P2) oder Private Abteilung (P1)

Leistet zusätzlich Beiträge an gesetzlich nicht anerkannten Kosten in Ergänzung zur Obligatorischen Krankenpflegeversicherung:

  • Badekuren stationär
  • Erholungskuren Rettungs- und Transportkosten
  • Ausland Notfall
  • Ambulante Operationen
  • Übernachtungskosten einer Begleitperson bei Spitalaufenthalt eines Kindes
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