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«Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen.» [Johann Wolfgang von Goethe]
Die Krankenversicherungskarte gehört ins Reisegepäck

Die Krankenversicherungskarte gehört ins Reisegepäck

Eine europäische Krankenversicherungskarte erhält jede Person, die in der Schweiz obligatorisch krankenversichert ist. Wenn Sie nun eine Reise in einen EU-/EFTA-Staat unternehmen, gehört diese Karte unbedingt in Ihr Reisegepäck.

Mit der europäischen Krankenversicherungskarte werden medizinische Leistungen, die bei einem Notfall entstehen, zu den im Aufenthaltsstaat massgebenden Tarifen in Rechnung gestellt; so, als ob Sie in diesem Land versichert wären. Die Kosten werden vom Versicherungsträger des Aufenthaltsstaates aushilfsweise übernommen und über ein spezielles Verfahren vom zuständigen Kranken- oder Unfallversicherer in der Schweiz zurückgefordert.

 

Ohne europäische Krankenversicherungskarte besteht kein Tarifschutz, und der Leistungserbringer kann eine Voraus- und Barzahlung verlangen.

 

Weitere Informationen zum Verhalten bei Krankheit oder Unfall in einem EU-/EFTA-Staat erhalten Sie auf der Website der schweizerischen Koordinationsstelle «Gemeinsame Einrichtung KVG» in Solothurn.

 

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