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Abstimmung Präimplantationsdiagnostik (PID)

Abstimmung Präimplantationsdiagnostik (PID)

Am 14. Juni 2015 stimmen Herr und Frau Schweizer über die Änderung der Bundesverfassung betreffend der Präimplantationsdiagnostik – kurz PID – ab. Wie ist der aktuelle Stand und was empfiehlt der Bundesrat? Hier erfahren Sie mehr!

 

Grundsätzlich will der Bundesrat zukünftig die sogenannte PID in zwei Fällen zulassen:

• Paare, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind.

• Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können.

Damit aber zukünftig diese Untersuche an Embryonen gemacht werden können, muss der Artikel 119 der Bundesverfassung geändert werden.

Wollen Sie sich noch mehr Wissen über dieses Abstimmungsthema aneignen? Die meisten Fragen rund um das Thema werden auf der Webseite des Eidgenössischen Departements des Innern «EDI» und jener des Bundesamts für Gesundheit «BAG» beantwortet.

 

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