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Ohrspülung durch den Facharzt

Ohrspülung durch den Facharzt

Ohren spülen ist normalerweise nicht notwendig, weil sich die Ohren in der Regel selbst reinigen. Ist der Selbstreinigungsmechanismus der Ohren gestört oder hat sich ein Ohrenschmalzpfropfen gebildet, lohnt sich der Gang zum Facharzt.

Das tief im Gehörgang produzierte Ohrenschmalz (Cerumen) schiebt sich langsam nach oben und nimmt dabei Schmutz und abgestorbene Hautpartikel mit. Doch manchmal funktioniert dieser Mechanismus nicht richtig. Dann sammelt sich das Ohrenschmalz im Gehörgang und verstopft diesen mit der Zeit. Dies kann zu Schwerhörigkeit, Tinnitus, Druckgefühl und Juckreiz führen. Dann sollte das festsitzende Cerumen entfernt werden, zum Beispiel mit einer Ohrspülung.

 

Darüber hinaus darf man nur dann die Ohren spülen, wenn Gehörgänge und Trommelfelle nicht vorgeschädigt und frei von Infektionen sind. Deshalb untersucht der Facharzt die Ohren gründlich bevor er mit Spülung beginnt. Nach der Behandlung prüft der Mediziner zudem, ob die Spülung die Ohren verletzt hat. So lassen sich eventuell vorhandene, spülungsbedingte Schädigungen unmittelbar behandeln.

 

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