Detail

Arzneimittel: Haltbarkeit von angebrochenen Packungen
Arzneimittel: Haltbarkeit von angebrochenen Packungen

Arzneimittel: Haltbarkeit von angebrochenen Packungen

Patientinnen und Patienten richten sich bei der Verfallskontrolle ihrer Medikamente in der Regel nach dem Datum auf der Packung. Dabei können sie aber übersehen, dass das Arzneimittel vielleicht schon vor dem Verfallsdatum abgelaufen ist.

Das aufgedruckte Datum auf der Verpackung aller Medikamente gibt die Haltbarkeit an, bis wann das Präparat verwendet werden darf. Für flüssige Medikamente (Tropfen und Säfte) sowie für Cremes und Salben gilt nach Anbruch eine andere Haltbarkeit. Diese kann von wenigen Wochen bis zu einigen Monaten reichen und ist der Packungsbeilage zu entnehmen.

 

Denn nach dem Öffnen gelangt Sauerstoff und Licht zum Inhalt, eine eventuell vorhandene Schutzatmosphäre ist nicht mehr vorhanden und das Präparat kann mit der Haut, Oberflächen, Bakterien oder Pilzen in Kontakt kommen. Anfällig sind auch Produkte ohne Konservierungsmittel oder Präparate mit empfindlichen Wirkstoffen. Darum gilt grundsätzlich, dass nach Ablauf des Verfallsdatums Medikamente nicht mehr angewendet werden sollen. Auch haftet der Hersteller für die Eigenschaften eines Medikaments nur bis zum ausgewiesenen Verfallsdatum.

 

Offerte Kontakt / Beratung