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Deckt die gesetzlich anerkannten Kosten für die ambulante Behandlung und der Aufenthalt auf der Allgemeinen Abteilung eines Vertragsspitals Liechtensteins.
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Beim zugelassenen Leistungserbringer
100% der Ansätze nach den Tarifverträgen des Fürstentums Liechtenstein.
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Beim geeigneten aber nicht zugelassenen Leistungserbringer
50% des Tarifes oder des Preises nach der am Ort der Behandlung anwendbaren Regelung der obligatorischen Krankenversicherung, höchstens aber der Hälfte der in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung geltenden Tarife.
Dokumente
Prämien 2012 Kollektivversicherung Versicherungsantrag Versicherungsänderungsantrag Zugelassene Leistungserbringer zur OKP Kostenbeteiligung Arbeitgeberbeitrag OKP
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