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Jeder über 15jährige Arbeitnehmer, der keine ganze Altersrente bezieht und bei einem Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein tätig ist, muss durch seinen Arbeitgeber obligatorisch gegen Lohnausfall versichert werden.
- Versicherungsdeckung 80% des bis anhin bezogenen AHV-pflichtigen Lohnes
- Wartefrist 2 Tage bzw. bei längerer Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers entsprechend längere Wartefristen
- Höchst versicherbarer Lohn Fr. 126'000.00
- Arbeitstätigkeit mindestens 8 Stunden pro Woche
Für unsere Kollektivkunden bieten wir hier massgeschneiderte Lösungen und eine bedarfsgerechte Prämienkalkulation.
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