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In Ergänzung zur Obligatorischen Krankengeldversicherung bieten wir ebenfalls die Freiwillige Krankengeldversicherung. Diese steht den folgenden Personengruppen offen:
- Über 15jährige
- Erwerbstätige, die die Voraussetzungen für den Beitritt zur Obligatorischen Krankengeldversicherung nicht erfüllen
- Erwerbstätige, deren Erwerbseinkommen nicht zu 100% durch eine andere Versicherung gedeckt ist
- Erwerbstätige, deren Einkommen höher als Fr. 126'000.00 liegt
- Arbeitslose, die aus einem Kollektivvertrag der FKB ausscheiden
- AHV-Bezüger, die aus einem Kollektivvertrag der FKB ausscheiden
- Nicht erwerbstätige Hausfrauen und Hausmänner
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